Selbst wenn der Wanderfalke nicht in die Rubrik Land.-und Forstwirtschaftlicher Verkehr gehört, genießt er dennoch Hausrecht. Auf den Köpfen der unverbesserlichen Motorrad- und Autofahrer wird er seine "Spuren" hinterlassen. Dafür steht er ein und sitzt er da.
3 Kommentare:
Selbst wenn der Wanderfalke nicht in die Rubrik Land.-und Forstwirtschaftlicher Verkehr gehört, genießt er dennoch Hausrecht. Auf den Köpfen der unverbesserlichen Motorrad- und Autofahrer wird er seine "Spuren" hinterlassen. Dafür steht er ein und sitzt er da.
egbert
PS: Frisst er auch Frösche?
Dann sollten sie schnell ein "e" hinter das Land schreiben.
LG aus dem gelandeten Westfalen
Michael
Da klärt aber "jemand" sehr eindeutig, wem das Revier gehört. Recht hat er!
Liebe Grüße!
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